Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) stellt die tiefgreifendste Reform des Personengesellschaftsrechts seit Erlass des BGB dar. Reformiert wird auch die bewertungsrechtliche Basisnorm des § 738 BGB a.F., deren Auslegung und Verständnis in das gesamte Gesellschaftsrecht ausstrahlt. Angesichts der Neufassung der Vorschrift in Form des § 728 BGB n.F. prüft der nachfolgende Aufsatz, welche Folgen vom MoPeG für das stark interdisziplinäre Recht der Unternehmensbewertung zu erwarten sind.
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