Geopolitische Auseinandersetzungen betreffen nicht mehr nur Staaten und ihre Regierungen, sondern beeinflussen immer intensiver auch den Pflichtenkatalog der Geschäftsleiter von Unternehmen. Insbesondere das Außenwirtschaftsrecht und dabei vor allem sanktionsrechtliche Vorschriften machen Unternehmen regelmäßig zum Adressaten geopolitischer (staatlicher) Interessen. Die Geschäftsleiter werden dabei immer häufiger widerstreitenden Vorgaben und damit Normenkollisionen ausgesetzt, bei denen sie sich nur schwer „richtig“ (im Sinne einer Beachtung aller an sie bzw. das Unternehmen gerichteten Anforderungen) verhalten können. Ein aktuelles Urteil des OLG Hamburg (OLG Hamburg v. 14.10.2022 – 11 U 116/19 , ZIP 2023, 81 ), dem ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH vorangegangen war, veranschaulicht geradezu lehrbuchmäßig einen solchen Konflikt und weitet die für Unternehmen ohnehin schon schwer aufzulösende Konfliktlage weiter aus.
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