Mit der 11. GWB-Novelle soll im deutschen Kartellrecht eine Generalklausel für Abhilfemaßnahmen nach Sektoruntersuchungen etabliert werden. Für eine verfassungsrechtliche Bewertung dieser Generalklausel lohnt sich ein Blick ins Polizei- und Ordnungsrecht, wo die Rechtsprechung Maßstäbe für die Anwendung von Generalklauseln entwickelt hat. Bei einer Übertragung dieser Maßstäbe ins Kartellrecht erscheint eine Generalklausel als grundsätzlich zulässig, der Anwendungsbereich wird aber durch Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz deutlich begrenzt.
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