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Der “EU-harmonisierte“ Gläubigerausschuss – Aliud oder Entsprechung zum deutschen Recht?

  • Autores: Frank Frind
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 44, Nº. 9, 2023, págs. 449-454
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Das zum 1.1.2021 in Kraft getretene „SanInsFoG“ war zum einen „Produkt“ der „ESUG-Evaluation“ und zum anderen der notwendigen Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie Nr. 2019/1023 v. 20.6.2019. Doch damit nicht genug, erneut kündigt sich eine von Seiten der EU-Kommission eingeleitete, um nicht „erzwungen“ zu sagen, weitgefächerte Änderung der Insolvenzordnung durch den nunmehrig veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission vom 7.12.2022 (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts, COM(2022) 702 = 2022/0408 (COD)) an. Dieser Richtlinienvorschlag umfasst nicht nur weitreichende „große“ Änderungsvorhaben, wie eine Standardisierung des Insolvenzanfechtungsrechts und die Implementierung eines vereinfachten Liquidationsverfahrens für „Kleinstunternehmen“, sondern auch z.B. mit dem Titel VII., Art. 58 ff., das Vorhaben, die nationalen Regelungen zu Gläubigerausschüssen zu standardisieren. Der Verfasser erläutert die möglichen Folgen für die insolvenzgerichtliche Praxis und künftige nationale Gesetzesgestaltung vor dem Hintergrund der derzeitig seit Inkrafttreten des ESUG geltenden Regelungen zum Gläubigerausschuss.


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