Mit der Entscheidung vom 19.2.2013 hat der BGH die Anwendbarkeit der Lehre des fehlerhaften Organverhältnisses auf den Aufsichtsrat abgelehnt. Rückblickend auf diese umstrittene Entscheidung erschließt der vorliegende Beitrag zunächst den Gesamtkontext der Entscheidung sowie deren praktische Auswirkungen, und gibt sodann unter besonderer Berücksichtigung von Wahlbeschlüssen einen Ausblick auf die in der Literatur derzeit erwogenen Reformbestrebungen des aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsrechts.
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