Hans Kudlich, Alexander Scheuch, Gregor Thüsing
Die Entscheidung und ihre Begründung wurden lange erwartet. Der 6. Strafsenat des BGH hat am 10.1.2023 auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft die Freisprüche des LG Braunschweig im Verfahren um die VW-Betriebsratsvergütung aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des LG zurückverwiesen. Was hieraus arbeitsrechtlich, gesellschaftsrechtlich und strafrechtlich herzuleiten ist, soll im folgenden Beitrag angeschnitten werden. Der Schuster bleibt bei seinem Leisten: Jeder der Autoren schreibt und verantwortet seinen Teil für sich allein.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados