Das Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung eines deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes darf ohne Übertreibung als „schwere Geburt“ bezeichnet werden. Und noch ist sie nicht überstanden. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, welche Entscheidungen betroffene Unternehmen mit Blick auf die Umsetzung des noch in 2023 zu erwartenden Gesetzes bereits jetzt treffen können oder vorbereiten sollten.
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