Kreisfreie Stadt München, Alemania
Gut drei Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 25.12.2022 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der RL 2009/22/EG (Verbandsklagen-RL) vorgelegt. Kern des Entwurfs ist ein Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG), in dem künftig Verbandsklagen in Form von sog. Abhilfeklagen und Musterfeststellungsklagen geregelt sein sollen (§ 1 Abs. 1 VDuG-E). Der folgende Beitrag soll eine spezifische, aber auch grundsätzliche Schwierigkeit der Abhilfeklage (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 VDuG-E) aufzeigen, nämlich das Zulässigkeitserfordernis der „Gleichartigkeit“ (§ 15 VDuG-E).
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