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Resumen de Ergänzende Vertragsauslegung beim Prämiensparvertrag: Zugleich Besprechung von OLG Naumburg v. 8.2.2023 – 5 MK 1/20, ZIP 2023, 1353, in einem Musterklageverfahren

Klaus Wehrt

  • Mit Urteil vom 8.2.2023 entschied das OLG Naumburg (OLG Naumburg v. 8.2.2023 – 5 MK 1/20, ZIP 2023, 1353) in einem vom Verbraucherzentralen Bundesverband e.V. angestrengten Musterklageverfahren über den mittels ergänzender Vertragsauslegung zu konzipierenden Zinsanpassungsmechanismus, nachdem es die weithin verwendete, jedoch unwirksame Zinsanpassungsklausel des Prämiensparvertrags für unwirksam erklärt hatte. Im Zuge seiner Urteilsfindung setzte sich das Gericht zunächst mit den beiden Fragen auseinander, ob der Sparvertrag einerseits nach Wegfall der unwirksamen Zinsklausel insgesamt entsprechend den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung rückabzuwickeln wäre oder ob andererseits der in derartigen Verträgen aufgeführte anfängliche Sparzins mangels wirksamer Zinsanpassungsklausel als vereinbarter Festzinssatz zu interpretieren wäre. Im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung spielten sodann Überlegungen zur Fristigkeit entsprechender Referenzreihen und zu der von den Verbraucherzentralen favorisierten Gleitzinssatzbildung über 120 Monate eine Rolle.


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