Dr. Volkert Vorwerk Kudla gegen Polen - Was kommt danach? (S. 553) Mit der Entscheidung, "Kudla gegen Polen" hatte der EuGHMR im Jahr 2000 festgestellt, daß Art. 13 EMRK ein innerstaatliches Verfahren gewährleistet, mit dem das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK durchgesetzt werden kann. Der Beitrag erörtert die Folgen für das nationale Prozeßrecht.
Dr. Volkert Vorwerk ist Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
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