Die kartell- und lauterkeitsrechtliche Gewinnabschöpfung durch Verbände ist bereits seit Längerem gesetzlich fest etabliert, in ihrer praktischen Bedeutung aber sehr begrenzt. Dies dürfte sich infolge der Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie sowie der Neuregelung von § 10 UWG ändern. Aus insolvenzrechtlicher Perspektive stellt sich daher die Frage, wie entsprechende Ansprüche in der Insolvenz zu behandeln sind und ob es sich hierbei um nachrangige Insolvenzforderungen i.S.v. § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO (analog) handelt. Während in der Rechtsprechung die Einordnung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung als „Nebenfolge der Straftat“ i.S.v. § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO geklärt ist, findet sich zur kartell- und lauterkeitsrechtlichen Gewinnabschöpfung noch keine Auseinandersetzung mit dieser Frage. Der vorliegende Beitrag spricht sich aufgrund der vergleichbaren Interessenlage für eine Einordnung als nachrangige Insolvenzforderung aus.
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