Am 06.07.2023 hat der Bundestag die 11. GWB-Novelle beschlossen. Diese enthält drei Regelungskomplexe. An Sektoruntersuchungen kann das Bundeskartellamt gemäß § 32f GWB Maßnahmen inklusive einer Entflechtung anschließen, um eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs zu beseitigen. Die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB wird durch weitreichende aber niedrige Vermutungen erleichtert. Bei der Durchsetzung des DMA kann das Bundeskartellamt die Europäische Kommission gemäß § 32g GWB unterstützen und private Akteure können ihre Rechte zivilrechtlich durchsetzen, §§ 33, 33b, 33g, 33h, 89b ff.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados