Die strafrechtliche Dimension der geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldepflicht Der Beitrag beleuchtet die geldwäscherechtliche Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 GwG als Schnittstelle zwischen Straf- und Aufsichtsrecht. Da § 1 Abs. 1 GwG auf § 261 StGB verweist, werden zunächst die Fernwirkungen des Strafrechts auf die Prüfung eines „Verdachts auf Geldwäsche“ i.S.d. § 43 Abs. 1 Nr. 1 GwG diskutiert; dabei wird ein zweistufiges Verdachtsmodell herausgearbeitet. Mit Blick auf bspw. § 43 Abs. 4 GwG werden dann aus strafrechtlicher Perspektive die Auswirkungen der (Nicht-)Erfüllung der Meldepflicht auf die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung einer redlichen Geldwäschebeauftragten erörtert. Der Beitrag benennt die Defizite des rechtlichen status quo und schließt mit konkreten Handlungsempfehlungen de lege lata und de lege ferenda.
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