Die sich aus dem LkSG ergebenden Pflichten treffen viele Unternehmen. Diese versuchen, den Vorgaben des LkSG dadurch nachzukommen, dass sie in den AGB, die sie in den Verträgen mit ihren Lieferanten vereinbaren, entsprechende Pflichten des Lieferanten vorsehen. Bisweilen werden die Pflichten aber auch abgeschwächt. Im Folgenden wird untersucht, ob entsprechende AGB der Inhaltskontrolle standhalten.
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