Hehre Prinzipien der Insolvenzordnung werden zunehmend “geschleift“. In der Corona-Pandemie galt dies für die Insolvenzantragspflicht zumindest temporär. Nahezu unbemerkt droht eine weitere heilige Kuh des Insolvenzrechtes sukzessive “unter die Räder zu geraten“ – die insolvenzrechtliche Gläubigereinteilungsgrenze zwischen Insolvenz- und Massegläubigern. In jüngerer Zeit treten Praxisfälle auf, in denen Insolvenzforderungen zu Masseverbindlichkeiten “aufgewertet“ werden und zuweilen auch umgekehrt eine Abwertung stattfindet. Nachfolgend untersucht der Verfasser, ob und wann dies mit welchen Folgen zulässig ist.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados