Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts gestaltet die Rechtslandschaft für Streitigkeiten über Gesellschafterbeschlüsse in Personengesellschaften ab dem 1.1.2024 grundlegend um. Erstmals werden für Personenhandelsgesellschaften in den § 109 sowie §§ 110 bis 115 HGB Regelungen für das Beschlussverfahren sowie die gerichtliche Geltendmachung von Beschlussmängeln geschaffen. Diese Regelungen stehen zur Disposition der Gesellschafter. Personenhandelsgesellschaften können sie ganz oder teilweise abbedingen, GbR und PartG sie ganz oder teilweise zur Anwendung bringen. Die Kautelarpraxis ist daher angehalten, eine bewusste gesellschaftsvertragliche Entscheidung für oder gegen das neue personengesellschaftsrechtliche Beschlussmängelrecht zu treffen. Dieser Beitrag befasst sich mit den insofern bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten. Er knüpft an den Beitrag des Verfassers in der ZIP 2023, 2225–2233 an.
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