Matthias Tresselt, Markus Reps
Seit Mitte 2022 steht die öffentliche Verfahrensvariante des StaRUG (§§ 84 –88 StaRUG ) zur Verfügung. Nach anfänglich fehlenden Fallzahlen haben zwischenzeitlich mehrere börsennotierte Aktiengesellschaften die öffentliche Verfahrensvariante durchlaufen. Diese „Pionierfälle“ haben die Praxistauglichkeit des StaRUG für komplexe finanzielle Restrukturierungsfälle bewiesen und lassen – gekoppelt mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – steigende StaRUG-Fallzahlen erwarten. Das ist Grund genug, sich Praxisthemen der Vorbereitung des Erörterungs- und Abstimmungstermins (EAT) zu widmen, die durch die Besonderheiten der öffentlichen Verfahrensvariante aufgeworfen werden. Dabei können die Verfasser aus eigener Befassung berichten, dass sich häufig dieselben Themen stellen, die im Gesetz nicht oder nur unzureichend adressiert sind. Dieser Beitrag untersucht einige zentrale Praxisfragen und zeigt Lösungsansätze auf.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados