Die Entscheidung betrifft die Ausspähung von Prominenten-Villen durch Fotoaufnahmen aus der Luft. Sie bedeutet einen wichtigen Schritt zum weiteren Ausbau des Privatsphärenschutzes. von Gerlach (S. 625) kommentiert sie mit Blick auf die Reichweite der häuslichen Privatsphäre und das Recht auf Anonymität.
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