Anna-Elisabeth Krause-Ablaß, Pierre Hauck
Der Beitrag zieht eine Zwischenbilanz für die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft in Deutschland aus praktischer und wissenschaftlicher Sicht. Die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltshaft in Deutschland seit Juni 2021 hat zu zahlreichen eingeleiteten und rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren mit teils äußerst vielschichtigen Tatkomplexen geführt. Sie hat dazu beigetragen, Vermögenswerte im Umfang von rund einer halben Milliarde Euro zu sichern. Die Verfasser sprechen sich dennoch für eine bessere Unterstützung auf nationaler Ebene durch personell und technisch hinreichend ausgestattete Steuerfahndungsstellen bis hin zu einer erst noch zu errichtenden bundesweit zuständigen Fahndungsstelle oder für wenigstens bundeslandübergreifende Ermittlungsgruppen bei den Steuerfahndungen aus, zudem für eine Zuständigkeitskonzentration bei den LG an den Dienstsitzen der DEStA. Weiter gehören eine konsequente Abgabe von geeigneten nationalen Strafverfahren an die EUStA zum Katalog ihrer Kernforderungen. Dabei geht die auf diese Weise erstrebte Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten ihrer Ansicht nach nicht zu Lasten der Beschuldigten- und Verteidigungsrechte. Diese bleiben vielmehr stets auf einem hohen rechtsstaatlichen Niveau gewährleistet.
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