Hartmut Reschke, Merve Yolaçan
Der Beitrag liefert einen Überblick über die Rechte, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Ermittlung, Aufklärung und Überprüfung finanzmarktaufsichtsrechtlich relevanter Sachverhalte im Anwendungsbereich des Kreditwesensgesetzes (KWG) zustehen. Die BaFin kann zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht insbesondere Auskünfte verlangen, sich Unterlagen vorlegen lassen, Prüfungen durchführen sowie Geschäftsräume betreten und besichtigen. Zur Bekämpfung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen hat die BaFin zudem das Recht, Geschäftsräume, Privaträume und Personen zu durchsuchen und Beweismaterial sicherzustellen.
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