Die mit dem UmRUG verbundene größte Reform des Umwandlungsrechts ist seit Monaten in aller Munde. Auf der Zielgeraden hatte das Gesetzgebungsvorhaben zuletzt mit einigen überraschenden Stolpersteinen zu kämpfen, bis es nun endlich am 1.3.2023 in Kraft treten konnte. Der Beitrag skizziert zunächst die Entwicklung und wesentlichen Ziele der insgesamt gelungenen Reform (I.), bevor ein Blick auf die Grundprinzipien der neuen Regularien geworfen wird (II.). Für die Praxis sind bereits ab sofort teilweise weitreichende Änderungen des nationalen Umwandlungsrechts zu beachten (III.). Das Herzstück der Reform, welches sich in der Praxis jedoch erst noch bewähren muss, sind schließlich die Verfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung, Spaltung und zum grenzüberschreitenden Formwechsel (IV.).
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