In den letzten Jahren hat sich der BFH in einer Vielzahl von Entscheidungen mit der atypisch stillen Gesellschaft beschäftigt. Dabei arbeitete er insbesondere heraus, ab wann der sich still Beteiligende die Schwelle zum Mitunternehmer überschreitet. Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang zwei aktuelle Urteile des BFH, bei denen die Mitunternehmerinitiative von still Beteiligten nicht aus dem Gesellschaftsvertrag selbst, sondern aus der Rechtsbeziehung zur GmbH als Geschäftsinhaberin abgeleitet wird. In diesem Beitrag werden diese beiden BFH-Urteile analysiert – Folgen und Gefahren dieser Rechtsprechung dargestellt und kritisch bewertet. Gleichzeitig wird die Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft beleuchtet.
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