Der BFH entschied mit Urteil vom 28.9.2022– VIII R 20/20, dass satzungsdurchbrechende Gesellschafterbeschlüsse zur Gewinnverteilung in der GmbH steuerrechtlich beachtlich sind. Die Entscheidung widerspricht der bisherigen Verwaltungspraxis, die sich auf das BMF-Schreiben vom 17.12.2013 – IV C 2 - S 2750 a/11/10001 (BStBl. I 2014, 63) stützt und billigt damit den Gesellschaftern auch im Steuerrecht den ihnen im Gesellschaftsrecht zukommenden weiten Gestaltungsspielraum zu. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Voraussetzungen dieser Gestaltungsmöglichkeit und die Auswirkungen der Entscheidung des BFH.
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