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Resumen de Zur Haftung des mittelbaren Geschäftsleiters einer Personengesellschaft, GmbHR 2023,

Dieter Leuering

  • In seiner Entscheidung BGH vom 14.3.2023 – II ZR 162/21, GmbHR 2023, 603 konnte das Gericht eine grundlegende Frage zur Organhaftung des mittelbaren Geschäftsleiters einer KG klären, nämlich ob dieser auch dann haftet, wenn sich die geschäftsführende GmbH noch anderweitig unternehmerisch betätigt. Die Bejahung dieser Frage überzeugt, insbesondere wenn man das Konzernrecht der GmbH & Co. KG mit in den Blick nimmt. Zum Zweiten zeigt die Entscheidung, dass das Haftungskonzept des BGH nicht auf die typische GmbH & Co. KG beschränkt ist, sondern ganz generell für mittelbare Geschäftsleiter von Personengesellschaften Geltung beanspruchen kann.


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