Die Haftung des Kommanditisten gem. §§ 30, 31 GmbHG analog für Zuwendungen aus dem Vermögen der GmbH & Co. KG steht heute im Grundsatz außer Streit. Indes harren schwierige Einzelfragen noch der endgültigen Klärung. Der vorliegende Beitrag unternimmt es daher, sich noch einmal über die Funktion dieser Haftung zu vergewissern und hierfür auch einen Seitenblick auf das österreichische Recht zu werfen. Mithilfe der hierbei gewonnenen Erkenntnisse lassen sich sodann bis heute kontrovers diskutierte Einzelfragen zur Kommanditistenhaftung beantworten.
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