Das deutsche Mitbestimmungsrecht steht vor einer äußerst spannenden Zukunft. Die Regierungskoalition hat im aktuellen Koalitionsvertrag eine massive Ausweitung des Anwendungsbereichs der unternehmerischen Mitbestimmung und die gleichzeitige Stärkung des Schutzes vor missbräuchlichen Umgehungen angekündigt. Der nachfolgende Beitrag nimmt dies zum Anlass und beleuchtet, welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen sich aus diesen Ankündigungen für die unternehmerische Mitbestimmung in der GmbH & Co. KG ergeben und wie sich die unternehmerische Mitbestimmung in der GmbH & Co. KG in Zukunft noch gestalten lässt.
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