Zusammenfassung: Die Freizügigkeit der EU-Bürger, sich innerhalb des gemeinsamen Territoriums ungehindert niederlassen und dort einer Erwerbsarbeit nachgehen zu dürfen, stellt eine der vier Grundfreiheiten der EU dar. In den Verhandlungen über die EU-Erweiterung zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten der EU-15 und den Kandidatenländern erwies sich diese Freiheit aber als große Hürde. Die "alten" Mitgliedstaaten fürchteten, dass nach einem Beitritt aufgrund der erheblichen Lohndifferenzen eine massenhafte Wanderung aus dem östlichen Europa in Richtung Westen einsetzen wird. Entsprechende Untersuchungen relativierten und bestätigten diese Befürchtung. Die neuen Mitgliedstaaten prognostizierten dagegen keine quantitativ beachtenswerte Ost-West-Wanderung nach einem Beitritt und empfanden die Forderung nach Übergangsregeln als eine Behandlung von Mitgliedern zweiter Klasse. Nach langen und schwierigen Verhandlungen konnte schließlich eine Lösung präsentiert werden, die auch aus wissenschaftlicher Perspektive heraus brauchbar und akzeptabel erscheint. Der vorliegende Beitrag berichtet über Potenzialstudien zur Ost-West-Wanderung, über den Verhandlungsverlauf und endet mit einer Beurteilung des Verhandlungsergebnisses aus einer demographischen und ökonomischen Perspektive.
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