Feiern, gedenken, erinnern ist eine interdisziplinäre Diskussion, zu der der Jurist beitragen kann, indem er die Grundsätze der richterlichen Tätigkeit auf die Arbeit des Historikers überträgt: die Wahrheitsfindung im Prozeß, die Überprüfung eigener Befangenheit und die Wertung anhand von Normen. Die Suche nach Entsprechungen führt zur Kritik traditioneller Verhaltensweisen.
© 2001-2025 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados