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Zum Teilurteil gegen den einfachen Streitgenossen im Arzthaftungsprozess

  • Autores: Erwin Deutsch
  • Localización: Juristenzeitung, ISSN 0022-6882, Nº. 14, 2004, págs. 732-734
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • BGH, 17.2.2004 - VI ZR 39/03 (S. 732) Zum Teilurteil gegen den einfachen Streitgenossen im Arzthaftungsprozess (Anm.: Professor Dr. Dr. h.c. mult. Erwin Deutsch) In dem Arzthaftungsprozess ging es darum, ob ein Teilurteil die Klage gegen den Abteilungsleiter abweisen durfte, weil die anderweitige Ersatzmöglichkeit gegen den Dienstherrn bestand und noch weiter geprüft wurde. Allerdings wurden gegen den Dienstherrn keine originären Haftungsansprüche geltend gemacht, sondern nur aus der Tätigkeit der Ärzte, darunter auch des Streitgenossen, entstandene Ansprüche. Der BGH gibt der materiellen Widerspruchslosigkeit Vorrang und schränkt damit § 425 Abs. 2 BGB über die Unabhängigkeit der Verfahren gegen einfache Streitgenossen - für Deutsch (S. 733) jedoch nicht deutlich genug - ein.


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