Am 11.1.2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf zu einem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, das verschiedenste Maßnahmen vorsieht, um die Digitalisierung und Entbürokratisierung in Deutschland voranzutreiben. Dabei werden auch einzelnen Regelungen des Unternehmensrechts und darunter des Umwandlungsrechts thematisiert. Der folgende Beitrag gibt in diesem Zusammenhang einen Überblick über die angedachten Änderungen des Umwandlungsgesetzes sowie anderer gesellschaftsrechtlicher Normen, die eine umwandlungsrechtliche Relevanz haben und stellt vor allem fest, dass in Bezug insbesondere auf das Umwandlungsrecht der Gesetzesentwurf halbherzig und in dieser Form eine deutlich verpasste Chance ist. Dies nicht zuletzt aus systematischen Erwägungen im Rahmen des Umwandlungsgesetzes.
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