Zusammenfassung Die Aktenanalyse ist die zentrale Methode der Rechtstatsachenforschung. Dennoch schrecken viele Jurist*innen wegen der scheinbar kaum überwindbaren methodischen Herausforderungen und den Unwägbarkeiten empirischer Forschung vor ihr zurück. Der Artikel möchte einen Beitrag zur Überwindung dieser Hemmnisse leisten und am Beispiel zweier Promotionsprojekte die Durchführung einer Aktenanalyse von der Konzeptionsphase bis zur Darstellung der gefundenen Ergebnisse beleuchten, wobei der Fokus – in Anbetracht der Erfahrungen aus den beiden zugrundeliegenden Forschungsprojekten – auf die Ermittlung und Beantragung der analyserelevanten Akten und die Bewältigung der hierbei oftmals auftretenden Schwierigkeiten gelegt wird. Er schließt mit einem Ausblick auf Auswirkungen der Einführung der e-Akte in Strafsachen.
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