Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) verabschiedet. Es wurde – nach Zustimmung des Bundesrats – am 14.12.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am Tag darauf in Kraft getreten. Mit dem ZuFinG hat der Gesetzgeber das deutsche Recht für die elektronische Aktie geöffnet. Der Beitrag stellt die neuen Regelungen zur elektronischen Aktie und den ihnen zugrunde liegenden konzeptionellen Ansatz vor und setzt sich kritisch mit ihnen auseinander. Sein Schwerpunkt liegt auf wertpapier- und depotrechtlichen Fragen.
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