In seiner vielbeachteten Entscheidung vom 28.11.2023 – 2 BvL 8/13, GmbHR 2024, 429 – in dieser Ausgabe – hat das BVerfG klargestellt, dass § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. Die praktischen Folgen dieser Entscheidung werden im Folgenden dargestellt.
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