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„Klimaschützende Unterlassungsklagen“ gegen Pkw-Hersteller vor dem BGH

    1. [1] Ludwig Maximilian University of Munich

      Ludwig Maximilian University of Munich

      Kreisfreie Stadt München, Alemania

  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 45, Nº. 27, 2024, págs. 1513-1523
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Kann es einem Hersteller nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 , § 823 Abs. 1 BGB – weltweit – untersagt werden, nach dem 31.10.2030 neue Pkw mit Verbrennermotor in Verkehr zu bringen? Die Instanzgerichte haben dies bislang unisono verneint. Nun geben in den Verfahren gegen BMW und Mercedes-Benz erhobene Nichtzulassungsbeschwerden dem VI. Zivilsenat des BGH Gelegenheit, sich zur Frage eines solchen Unterlassungsanspruchs zu äußern. Tatsächlich muss ein solcher Anspruch nicht erst an fehlender Kausalität und an einer Duldungspflicht der Kläger, sondern schon daran scheitern, dass die von den Klägern befürchteten drastischen zukünftigen Freiheitsbeschränkungen nicht ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht, sondern nur ihre – durch § 1004 Abs. 1 Satz 2 , § 823 Abs. 1 BGB nicht geschützte – allgemeine Handlungsfreiheit berühren und Folge der unternehmerischen Handlungsfreiheit der Hersteller sind. Fehlt es somit zukunftsgerichteten Klimaklagen an einer zivilrechtlichen Grundlage, muss der allseitigen Handlungsfreiheit wie auch der allseitigen Betroffenheit durch den Klimawandel auch künftig mit den Steuerungsinstrumenten des öffentlichen Rechts und damit in Wahrnehmung des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers begegnet werden.


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