Heiner Mecklenburg, Johannes Brinkschmidt
Verbandsklagen wegen Kartellrechtsverstößen sind in Deutschland bislang nur eingeschränkt vorgesehen. Insbesondere im Kartellschadensersatzrecht ist der Mangel an effektiven kollektiven Klageinstrumenten vielfach auf Kritik gestoßen. Zumindest auf dem Papier bringt das im Oktober 2023 in Kraft getretene Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz weitreichende Änderungen. Denn mit der neuen Abhilfeklage können Verbände nun auch Zahlungsansprüche verfolgen.
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