Ein Jahr nach Inkrafttreten der als „Vertikal-GVO“ bekannten VO 722/2022 befasst sich der Artikel mit den praktischen Auswirkungen der reformierten Verordnung (Teil 1) und ihrer Leitlinien (Teil 2). Da die Reform keine grundsätzlichen Anpassungserfordernisse für bestehende Liefer- und Vertriebsverträge ausgelöst hat, werden sich ihre Folgen erst im Zeitablauf zeigen. Die Kommission wagt mit der Überarbeitung von Vertikal-GVO und Leitlinien den Spagat, durch detaillierte Ausführungen mehr Rechtssicherheit zu schaffen, riskiert aber auch, dass die angestellten Bewertungen von der Marktentwicklung überholt werden.
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