Die BGH-Entscheidung aus April 2021 zur weitgehenden Unwirksamkeit der Zustimmungsfiktionsklausel sowie die durch die Corona-Pandemie verursachten Herausforderungen für Vertragsbeziehungen haben dem in § 313 BGB normierten Wegfall der Geschäftsgrundlage neue Aufmerksamkeit verschafft. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen von Anpassungen nach dieser Norm insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung hierzu.
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