Der folgende Beitrag erläutert zunächst die wesentlichen Vertragsbestandteile, die in der notariell zu beurkundenden Pfandrechtsbestellung enthalten sein müssen (II., III.). Nun hat der Pfandgläubiger im Sicherungsfall ja nur das Recht, aus dem Geschäftsanteil Befriedigung zu suchen. Insoweit werden dann weitere Gestaltungsalternativen aufgezeigt, die dessen Rechtsstellung zu verbessern geeignet sind. In diesem Kontext ist auch der Frage nachzugehen, welche korporativen Mitgliedsrechte dem Sicherungsnehmer von Seiten des Verpfänders zur eigenen Ausübung überlassen werden können (V.). Anschließend wird erläutert, wie und mit welchen Begrenzungen der Gesellschaftsvertrag auf die Anteilsverpfändung Einfluss zu nehmen vermag (VII.).
Schließlich sind die gesetzlich vorgesehenen Modalitäten der Verwertung des Geschäftsanteils darzustellen. Den insoweit strengen Anforderungen kann hier teilweise durch entsprechende Parteivereinbarungen ausgewichen werden, etwa dadurch, dass sich der Gesellschafter der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.
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