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Resumen de Die Beschäftigung des Geschäftsführers in Dreieckskonstellationen

Björn Gaul, Kai Roters

  • Die Beschäftigung von Geschäftsführern ist in der Praxis immer wieder Gegenstand von sozialversicherungs- und mitbestimmungsrechtlichen Streitigkeiten. Im Vordergrund stehen dabei häufig Überlegungen, die Sozialversicherungspflicht von Fremdgeschäftsführern zu vermeiden. Wenn die GmbH wegen der Anzahl ihrer Beschäftigten bzw. der ihr zugerechneten Beschäftigten der paritätischen Mitbestimmung unterfällt, besteht daran anknüpfend oft das Bestreben, die konkreten Bedingungen für die Tätigkeit der Geschäftsführer ohne eine Beteiligung des Aufsichtsrats und der dortigen Arbeitnehmervertreter vereinbaren zu können. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Geschäftsführer zugleich Alleingesellschafter und -geschäftsführer einer (anderen) von ihm gegründeten Gesellschaft ist und die Einzelheiten seiner Tätigkeit bei der Beschäftigungsgesellschaft in einem zwischen der Beschäftigungsgesellschaft und der Gesellschaft des Geschäftsführers abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag geregelt werden. Solche Gestaltungsformen sind zwar zulässig. Wie nachfolgend aufgezeigt, lassen sich damit aber weder sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen noch die Zuständigkeit des Aufsichtsrats vermeiden.


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