Der Beitrag spürt Ursachen, Auswirkungen und Herausforderungen des Wandels strafrechtlicher Sozialkontrolle vom wohlfahrtsstaatlich orientierten Strafrecht der frühen Bundesrepublik zu einem Gefahrenabwehrstrafrecht nach. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass das moderne Strafrecht einerseits bereichsspezifisch entgrenzt ist, weil es immer weiter ins Vorfeld der Rechtsgutsverletzung vordringt und durch in der jüngeren Vergangenheit erweiterte Maßregeln und Nebenfolgen weit über die klassische Strafsanktion hinausgehende Reaktionsmöglichkeiten bereithält, und andererseits immer stärker in ein Gesamtsystem staatlicher Kriminalitätsprävention eingegliedert wird. Dabei droht das Strafrecht seine Konturen zu verlieren. Der Ruf nach verfassungsgerichtlichen Eingriffen greift jedoch zu kurz. Nachhaltige Veränderungen lässt nur ein Umsteuern in der Rechtspolitik erwarten.
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