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Resumen de Der ne bis in idem-Grundsatz nach dem Rom-Statut – ein ukrainisches Sondertribunal als Hindernis für die Strafverfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof?

Kilian Hallweger

  • Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine verdeutlichte schmerzhaft die Schwachstelle in der Gerichtsbarkeit des IStGH über das Verbrechen der Aggression. Der Vorschlag zur Errichtung eines Sondertribunals, das diese Lücke schließen solle, fand schnell Zulauf. Die Schaffung eines zweiten Gerichts, das in derselben Konfliktsituation ermittelt, wirft allerdings hinsichtlich des ne bis in idem-Grundsatzes Fragen auf. Der Beitrag zeigt, dass durch die Vorschrift des Art. 20 Rom-Statuts eine Asymmetrie zu Lasten des IStGH besteht, die auch mit einem Rückgriff auf menschenrechtliche Vorschriften nicht verhindert werden kann. Die Fehlerkorrektur durch ein Sondertribunal sollte nicht zu einem Hindernis für die Ermittlungen des IStGH werden. Der Beitrag schließt deshalb mit der Skizzierung einiger möglicher Lösungsansätze.


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