Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, auf digital gespeicherte Daten zuzugreifen, stehen in Österreich vor Reformen, deren Richtung bereits vorgegeben ist: Der öVfGH hat jüngst die Regeln zur (Datenträger-) Sicherstellung als verfassungswidrig erkannt, vier Jahre zuvor hat er die Rechtsgrundlage zu einer Quellen-Telekommunikation aufgehoben. Die Argumente des öVfGH sind auch für die deutsche Rechtslage interessant, denn auch hier sind diese Themen Gegenstand von Reformdiskussionen. Zu den Fragen der Sicherstellung wird demnächst der djt 2024 einen Beitrag leisten.
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