Der Gesetzgeber hat im Jahr 2024 mit Verspätung und erheblichen Änderungen das Wachstumschancengesetz beschlossen. Die sich noch im Gesetzgebungsprozess befindenden Gesetze, Jahressteuergesetz 2024 sowie Steuerfortentwicklungsgesetz enthalten eine Vielzahl von Änderungen für die Besteuerung der GmbH. Skandalös ist die zunächst zurückgenommene Pflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit der Finanzverwaltung per ELSTA zu kommunizieren, welche „versehentlich“ wieder im Gesetz vorgesehen sein soll.
© 2001-2025 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados