Keine Erschöpfung des Rechts aus der Marke, wenn der Inhaber die Ware in den EWR einführt, um sie zu verkaufen, oder sie in eigenen Geschäften oder verbundenen Unternehmen an Verbraucher anbietet, ohne dass sie verkauft werden (EuGH, 30. 11. 2004 - Rs. C-16/03)