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Öffentliche Aufträge: Kein unbedingter Ausschluss von Vergabeverfahren oder Angebotsabgabe für Personen oder mit diesen verbundene Unternehmen, die mit Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten für die betroffenen Lieferungen oder Leistungen betraut waren (EuGH, 3.3.2005 - verb. Rs. C-21/03 und C 34/03)


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