Verbrauchsteuersystemrichtlinie: Die kommunale Steuer der Stadt Frankfurt a.M. auf die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr ist eine Steuer auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (EuGH, 10.3.2005 - Rs. C-491/03)