Die Niederlassungsfreiheit, nicht die Kapitalverkehrsfreiheit ist berührt, wenn von einer gebietsansässigen Gesellschaft an eine wesentlich beteiligte gebietsfremde Anteilseignerin gezahlte Darlehenszinsen als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden - "Lasertec" (EuGH, 10. 5. 2007 - Rs. C-492/04)