Rabatte - Haben marktbeherrschende Unternehmen nach dem British Airways-Urteil des EuGH endlich mehr Klarheit?
Stephanie Pautke, Henning Leupold
págs. 241-246
Was bleibt vom herkömmlichen Verständnis der Dienstleistungsfreiheit?
S. Korte
págs. 246-255
Die Beihilfenkontrolle unter dem Einfluss der Verfahrensverordnung Nr. 659/1999/EG
Thomas Becker
págs. 255-262
Staatliche Beihilfen: Die KMU-Freistellungsverordnung ist auf vor ihrem Inkrafttreten ordnungsgemäss angemeldete Beihilfevorhaben nicht anwendbar - "Freistaat Sachsen"
págs. 262-274
Die Niederlassungsfreiheit, nicht die Kapitalverkehrsfreiheit ist berührt, wenn von einer gebietsansässigen Gesellschaft an eine wesentlich beteiligte gebietsfremde Anteilseignerin gezahlte Darlehenszinsen als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden - "Lasertec" (EuGH, 10. 5. 2007 - Rs. C-492/04)
págs. 274-276
Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit können berührt sein, wenn eine nationale Vorschrift - unabhängig vom Umfang der Beteiligung - Dividenden aus ausländischen anders als aus inländischen Quellen besteuert - "Holböck" (EuGH, 24. 5. 2007 - Rs. C-157/05)
págs. 276-279
Unter welchen Voraussetzungen kann der Markeninhaber den weiteren Vertrieb eines Arzneimittels, das von einem Parallelimporteur umgepackt bzw. mit einem zusätzlichen Aufkleber versehen wurde, verbieten? - "Boehringer" (EuGH, 26. 4. 2007 - Rs. C-348/04)
págs. 279-285
Massnahme gleicher Wirkung: Für die Einfuhr eines in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen und betriebenen Kfz darf keine Überführungserlaubnis verlangt werden (EuGH, 15. 3. 2007 - Rs. C-54/05)
págs. 285-286
Gerichtsstand des Erfüllungsorts: Bei mehreren Lieferorten in einem Mitgliedstaat ist das Gericht der Hauptlieferung zuständig; ist der Ort der Hauptlieferung nicht feststellbar, kann der Kläger den Beklgaten vor dem Gericht des Lieferorts seiner Wahl verklagen (EuGH, 3. 5. 2007 - Rs. C-386/05)
págs. 286-288
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