EGMR � 30. 11. 10 � Streichung einer Beschwerde bei "Lösung" des Falles i.S.d. Art. 37 EMRK / hier: nichtehelicher Vater erhält das Sorgerecht, und das Kind lebt bei ihm / Rüge der überlangen Verfahrensdauer offensichtlich unbegründet / Görgülü und Fischer ./. Deutschland