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Resumen de Zur Zuteilung der Aktien beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG

Wulf Goette

  • Der Beitrag behandelt die Frage, ob generell oder in bestimmten Konstellationen bei der vereinfachten Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) die Entscheidung über die Zuteilung der neuen Aktien einer gesonderten Prüfung bedarf. Diese ist nur dann erforderlich, wenn der Bezugsrechtsausschluss nicht alle, sondern nur einzelne Altaktionäre betrifft; in diesem Fall bedarf die disproportionale Zuteilung sachlicher Rechtfertigung nach den bekannten Kriterien, wohingegen bei einer Zuteilung der neuen Aktien an außenstehende Dritte die Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG die Rechtfertigung in sich trägt.


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